AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer meiner Veranstaltungen!

Ihre Anmeldung ist gleichzeitig eine Einverständniserklärung mit den unten aufgeführten Geschäftsbedingungen.

 

  1. Veranstalter/Vertragspartner

Dies gilt für alle von mir selbst, Dr. Thomas Hegemann, Landshuter Allee 21, 80637 München, ausgeschriebenen Veranstaltungen; im Weiteren Veranstalter genannt.

 

  1. Geltungsbereich

Sofern bei dem jeweiligen Veranstaltungshinweis oder den Anmeldeformularen gesondert darauf hingewiesen wird, gelten ergänzend und vorrangig die dort bezeichneten besonderen Teilnahme- oder Vertragsbedingungen.

Für die Veranstaltungen, die in Verantwortung anderer Anbieter ausgeschrieben sind, für dich ich als Kursleiter oder Referent tätig bin, gelten deren AGBs.

 

  1. Vertragsgegenstand/Leistungen des Veranstalters

Ich selbst, oder von mir beauftragte Referent*innen erbringt Dienstleistungen in Form von Weiterbildungen, Fortbildungen, Workshops, Seminarreihen, Vorträgen, Tagungen und Team- und Personalentwicklungsprojekten (im Folgenden: Veranstaltungen). Wir wenden uns sowohl an Personen, die professionell als selbständig Tätige oder als MitarbeiterInnen in privaten, gemeinnützigen oder öffentlichen Einrichtungen tätig sind als auch an Firmen, Institutionen, Verbände etc.

 

  1. Anmeldung und Zustandekommen des Vertrages,

Sie melden sich schriftlich oder per Fax oder über E-Mail mit Anmeldeformular oder formlos an und nennen die von Ihnen gewünschte Veranstaltung. Auch können Sie sich telefonische anmelden. Sobald Sie von uns eine Bestätigung per E-Mail oder per Post erhalten haben, sind Sie verbindlich gebucht. Bei länger laufenden Kursen über mehrere Termine wird Ihnen ein Vertrag zugesandt. Erst wenn dieser unterschrieben bei uns eingegangen ist, sind sie verbindlich gebucht.

Mit der Anmeldung bestätigen sie diese AGBs.

 

  1. Rechnungsstellung und Fälligkeit der Kursgebühren

Die ausgeschriebene Kursgebühr wird routinemäßig nach Rechnungsstellung unter Wahrung der gesetzlichen Fristen fällig. Die Termine bei Ratenzahlungen sind in den Rechnungen aufgeführt. Ebenfalls sind in den Rechnungen Ermäßigungen aufgeführt. Von dieser Regelung abweichende Wünsche bezüglich Aufteilung der Gebühren und Rechnungs- bzw. Zahlungszeitpunkte sind zum Zeitpunkt der schriftlichen verbindlichen Anmeldung mitzuteilen.

Bei Nichtbezahlung nach Fälligkeit der Rechnung werden für jeden angefangenen Monat nach Fälligkeit zusätzlich 1% vom Rechnungsbetrag als Kapitalkosten berechnet plus für die notwendigen Mahnungen folgende Gebühren: 1. Mahnung (4 Wochen nach Fälligkeit) 5 €, 2. und 3. Mahnung (nach je 4 weiteren Wochen) je 20 €. Danach bleibt uns keine Wahl, als ein Mahnverfahren zu beginnen.

 

  1. Rücktritt und Kündigungsrecht des Teilnehmers

Der Teilnehmer kann bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung gegen eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 20,- € vom Vertrag zurücktreten.

Ein nach diesem Zeitpunkt erfolgter Rücktritt ist nur dann kostenfrei, wenn eine Ersatzteilnehmerin oder ein Ersatzteilnehmer gefunden werden kann. Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt der Fristwahrung ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.

Erfolgt die Anmeldung des Teilnehmers erst innerhalb der letzten 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung, ist ein Rücktritt nicht möglich, ohne dass ein Teilnahmeentgelt zu zahlen ist.

Für Fort- und Weiterbildungen mit mehreren Seminareinheiten gibt es folgende Stornierungsmöglich­keit: Nur nach Ende des ersten Bausteins können innerhalb von 5 Werktagen die restlichen Bausteine kostenlos storniert werden. Stornierungen danach sind nicht möglich, da dann ein Neueinstieg in die Gruppe keinen Sinn mehr macht. Statt Stornierung ist auch die Entsendung eines Ersatzteilnehmers möglich, sofern dies für uns mit Blick auf die Gruppe akzeptabel ist.

Im Übrigen ist eine Kündigung des Vertrages nach Beginn der Veranstaltung nicht möglich. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

  1.  Nichtteilnahme und Nachholen

Ein Anspruch auf Nachholen eines versäumten Bausteins besteht nicht. 10 % der Gesamtzeit aller Fort- und Weiterbildungen kann ersatzlos versäumt werden, um noch das Abschlusszertifikat zu erhalten. Wir bemühen uns, in den gleichen Bausteinen einer späteren Fort- und Weiterbildung desselben Curriculums – oder in Ausnahmefällen auch in vergleichbaren Bausteinen in einem anderen Curriculum – eine Ersatzteilnahme zu ermöglichen. Bausteine der Curricula mit Selbsterfahrungseinheiten können wegen ihres gruppenspezifischen Charakters nicht nachgeholt werden.

Der Veranstalter nimmt keine Beurteilung oder Prüfung zu den Gründen der Nichtteilnahme oder gar deren Berechtigung vor.

 

  1. Absage und Änderung von Veranstaltungen durch den Veranstalter

Die Veranstaltung kann vom Veranstalter aus wichtigem Grund abgesagt werden, insbesondere mangels kostendeckender Teilnehmerzahl, wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit des Referenten ohne Möglichkeit des Einsatzes eines Ersatzreferenten oder aufgrund höherer Gewalt. Der Teilnehmer wird unverzüglich informiert und bereits gezahlte Entgelte werden vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere bereits gezahlte Fahrt- und Übernachtungskosten, sind ausgeschlossen

Der Veranstalter ist zum Wechsel von Referenten oder zu einer zeitlichen Verschiebung der Veranstaltung aus wichtigem Grund, z.B. Erkrankung des Referenten, berechtigt.

 

  1. Kündigung des Veranstalters

Der Veranstalter kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, z.B. wenn der Teilnehmer die Veranstaltung nachhaltig stört oder auf eine Mahnung keine fristgemäße Zahlung erfolgt. Ein Anspruch des Teilnehmers auf Erstattung der bereits gezahlten Kursgebühr besteht in einem solchen Fall nicht.

 

  1. Datenschutz

Die Daten des Teilnehmers und/oder des Vertragspartners beziehungsweise dessen Vertreters werden zur Durchführung der Veranstaltung durch den Veranstalter elektronisch gespeichert und automatisiert verarbeitet, es sei denn, es wird ausdrücklich in eine sonstige, in der jeweiligen Einwilligung konkretisierte Nutzung und/oder Verwendung der Daten eingewilligt.

Die Übersendung der Anmelde- und Teilnahmebestätigung ebenso wie die Versendung von Kursmaterialien im Laufe oder nach den Veranstaltungen kann auch durch unverschlüsselte E-Mails erfolgen. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese von Dritten gelesen werden können.

Die vom Teilnehmer angegebenen Adressen können auch für die Übersendung von Newslettern verwendet werden vorbehaltlich des ausdrücklichen Wiederrufs.

 

  1. Urheberrecht

Seminar-, Workshop- und sonstige Kursunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie sind ausschließlich für den persönlichen Lernprozess der Teilnehmer gedacht. Das Kopieren oder die Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Zustimmung des Inhabers der Nutzungsrechte zulässig. Insbesondere die Verwendung in eigenen Lehr- und Personalveranstaltungen ist ausdrücklich ausgeschlossen. Ausgenommen sind hiervon nur kopierte Artikel, die bereits publiziert wurden.

 

  1. Salvatorische Klausel

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt.

Gerichtsstand ist München.

 

1.2.2023